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„Kleine Anfrage“ – AzP „Auslegung des Begriffs des ‚mit dem Arbeitsverhältnis zu vereinbarenden Mandats'“

Zur Klärung von Fragen politischen Engagements in Einklang mit Arbeitsverträgen der in Bayern im Mittelbau nach Wissenschafts-Zeitvertrags-Gesetz befristet angestellten Personen frage ich die Staatsregierung, wie sie sie den Satz „mit dem Arbeitsverhältnis zu vereinbarenden Mandats“ i.S.v. § 2 Abs. 5 Nr. 5 WissZeitVG i. V. m. Art. 29 BayAbgG und Art. 2 Abs. 2 BayAbgG auslegt, sind im Hinblick auf diese Auslegung und auf die Vertragsverlängerung auslaufender nach WissZeitVG befristetet Verträge von Abgeordneten, die dem Bayerischen Landtag angehören, diese Verträge zu verlängern, wenn nein, wie ist sichergestellt, dass sich auch nach WissZeitVG befristet Beschäftigte um alle politischen Ämter und Mandate bewerben und diese auch annehmen können, ohne ihre für die Zeit der Ausübung des Amts oder Mandats bezügefreie Anstellung zu verlieren?

Hier geht’s zur Antwort: