„Kleine Anfrage“ – AzP „Einstufung finanzieller Hilfen für Kulturschaffende“
Ich frage die Staatsregierung:
Vor dem Hintergrund der Prüfung der Versicherungspflicht von Neumitgliedern und der Angabe des Einkommens aus künstlerischer/publizistischer Tätigkeit bei Mitgliedern der KSK, deren Versicherungspflicht bereits festgestellt wurde, vor dem Hintergrund unterschiedlicher Formulierungen in den verschiedenen Hilfsprogrammen, in denen nicht klar von “Kompensation für Honorarausfall” gesprochen wird und somit die steuerliche Zuweisung der Hilfen selbst für Steuerberater*innen unklar ist, frage ich die Staatsregierung, welche Hilfen für Künstler*innen bzw. Angehörige kulturnaher Berufe im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes als künstlerische Einkünfte zu werten sind (bitte auflisten nach Hilfsprogramm und Art der Hilfen), welche Hilfen als nicht-künstlerische Einkünfte zu betrachten sind (bitte detailliert auflisten nach Hilfsprogramm und Art der Hilfen) und welche Hilfen jeweils zu versteuern sind (bitte jeweils auflisten nach Hilfsprogramm und Art der Hilfen)?
Hier geht’s zu Antwort: