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Antrag: Perspektive 21: Kulturförderung von Eigenmittelnachweis entkoppeln

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, Kunst- und Kulturförderung im Jahr 2021 auch dort zu ermöglichen, wo es den geförderten wie auch antragstellenden Personen und Institutionen pandemiebedingt nicht möglich ist, Eigenmittel aufzubringen.

Begründung:

Das Corona-Jahr traf und trifft die Kultur in 2020 hart. Die wenigsten Akteurinnen und Akteure des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs konnten vor Beginn der Pandemie ihre Jahresumsätze erwirtschaften oder ihre Projekte wie geplant umsetzen. Eigenmittel konnten so in überwiegender Mehrheit nicht erwirtschaftet werden. Dort, wo es dem Freistaat gelingt, Kunst und Kultur sowie die Menschen, die von Kunst und Kultur leben, über die Krise zu retten, muss geholfen werden. In 2021 sind daher Hürden für Förderempfängerinnen und Förderempfänger abzubauen. Insbesondere die staatlichen Förderungen, die an den Nachweis und das Erbringen von Eigenmitteln gebunden sind, sind daher an die pandemiebedingten Realitäten anzupassen. Der Wegfall der Pflicht zur Einbringung von Eigenmitteln wird hier helfen.