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„Kleine Anfrage“ – AzP „ARD Nachhaltigkeitsbericht und BR“

Vor dem Hintergrund der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN und deren Umsetzung in der BRD sowie der Vorstellung des 1. ARD-Nachhaltigkeitsberichts in der Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen und Medienpolitik des Rundfunkrates des BR vom 17.11.2020 frage ich die Staatsregierung:
Darf der BR auf seinem Gelände in Freimann E-Ladesäulen, an denen Mitarbeiter*innen-Fahrzeuge kostenfrei oder kostenpflichtig geladen werden können, installieren beziehungsweise unterhalten, darf der BR bei Ausschreibungen und Beschaffungen Kriterien, die umweltbezogenen, sozialen und innovativen Belangen in besonderer Weise Rechnung tragen, bei der Vergabe berücksichtigen (vgl. § 97 Abs. 3 GWB und § 2 Abs. 3 UVgO)?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „ARD Nachhaltigkeitsbericht und BR“