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Antrag: Schachbrettmuster-Sitzordnung statt Deckelung der Publikumsgröße für Kulturveranstaltungen

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die pauschale Beschränkung der erlaubten Personenzahl für Kulturveranstaltungen aufzuheben und bei einem 7-Tage-Inzidenz-Wert von unter 50 eine Sitzordnung im Schachbrettmuster zu ermöglichen.

Begründung:

Das Vertrauen des Publikums, Kulturveranstaltungen zu besuchen, ist durch überzogene Maßnahmen tief erschüttert. Betroffene berichten von ausbleibendem Publikum und leeren Rängen, Kneipen und Restaurants sind hingegen voll. Bei den Salzburger Festspielen durften
80.000 Menschen wieder Kultur erleben. Infektionen gab es keine. Dieses Vertrauen gilt es zurückzugewinnen und deutlich zu zeigen: Kultur ist so sicher wie essen gehen.

In Restaurants und Kantinen dürfen in Bayern bis zu 10 Menschen, die nicht einem Haushalt angehören, an einem Tisch sitzen. In einer Schachbrettmuster-Sitzordnung, wie sie sich bei den Salzburger Festspielen bewährt hat, sitzt eine Person immer zwischen vier anderen Personen –
vergleichbar mit vier “Tischnachbarn”. Diese Sitzordnung im Schachbrettmuster hat für Kultur im Pandemiebetrieb großes Potential.

Unsere Verfassung gebietet in Art. 3, Abs. 1 die Gleichbehandlung aller “Normadressaten”. Konkret bedeutet dies, dass es verboten ist, eine Menschengruppe, die beispielsweise in einem Innenraum ein Essen genießt oder einer Predigt zuhört, anders zu behandeln als eine Menschengruppe, die in einem Innenraum einer Lesung zuhört oder ein Konzert genießt. Denn neben der Religionsfreiheit hat auch die Kunstfreiheit Verfassungsrang. Dabei sind Werk und Wirken verfassungsrechtlich geschützt.

Eingereicht am 21.10.2020 – 12:02
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN