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Antrag: Faires Geld für faire Arbeit – Mindesthonorare und Mindestgagen für staatliche Aufträge

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, analog zum Mindestlohn umgehend für alle an Freiberuflerinnen und -berufler sowie Soloselbstständige der Kultur-und Kreativwirt-schaft direkt oder indirekt vergebenen Aufträge, welche nach Stundensatz, Tagessatz oder Wochengage abgerechnet werden, wie beispielsweise Aufträge an Fotografinnenund Fotografen, Grafikerinnen und Grafiker, Designerinnenund Designer, Texterinnen und Texter, Künstlerinnenund Künstler, Publizistinnen und Publizisten, Schauspielerin-nenund Schauspieler, Sängerinnen und Sänger, Musikerinnenund Musiker, Autorin-nen und Autoren, Filmemacherinnenund -macher, Mediengestalterinnen und -gestalter, Editorinnenund Editoren, eine Mindestgage bzw. ein Mindesthonorar von 50 Euro pro Stunde plus Mehrwertsteuer (MwSt) anzusetzen.

Bei Werkverträgen ist der kalkulierte erforderliche Zeitaufwand zur Erbringung des Gesamtwerks als umgerechneter Stundensatz mit Mindestgage bzw. Mindesthonorar analog zum zu zahlenden Mindestlohn anzusetzen und auszuweisen.

Bei Ausschreibungen ist im Falle des Zuschlags analog zum Mindestlohn der Nachweis zu erbringen, dass die Gesamtleistung unter Zahlung von Mindesthonoraren und Mindestgagen an Akteurinnen und Akteure der Kultur-und Kreativwirtschaft umgesetzt wird.

Begründung:

Angestellte kennen den Mindestlohn und profitieren von Kurzarbeitergeld. Viele freie Berufe haben Honorarordnungen. Menschen in der sehr kleinteiligen Kultur- und Kreativwirtschaft sind oft soloselbstständig und freiberuflich tätig, von Honorarordnung oder Mindestgage keine Spur.

In der aktuellen Krise haben Kreative zwar für Teile ihrer Unkosten, so z.B. für einen kleinen Teil ihrer Versicherungen, Leasing-und Kredit-Raten, Mieten und Pachten, Hilfe erhalten, nicht aber für sich selbst, als Unternehmerinnen oder Unternehmer. Der bayerische Kultur-und Kreativwirtschaftsbericht vom 11. März 2020 zeigt nicht nur, wie wichtig die Branche ist. Er zeigt auch, dass Umsatzlage und Beschäftigung in neun von elf Teilmärkten weitgehend prekär sind –auch wegen fehlender Mindesthonorare und Mindestgagen, die Verbände und Gewerkschaften seit langem fordern. Anders als in anderen Branchen konnten die Erwerbstätigen der Kultur-und Kreativwirtschaft daher oftmalsnoch nie Rücklagen aufbauen, wie Akteurinnen und Akteure anderer Branchen dies aus eigener Kraft konnten und können. Aus Corona lernen heißt, strukturelle Probleme jetzt angehen! Der reiche Freistaat Bayern sollte hier in Vorbildfunktion vorangehen: Mindestgagen und Mindesthonorare sind nicht erst seit Einführung des Mindestlohns längst überfällig und sollten aus Gründen der Menschenwürde auch Kreativen gezahlt werden.