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„Kleine Anfrage“ – AzP „Hintergrundmusik vs. Veranstaltung / Laienmusikprogramm“

Ich frage die Staatsregierung:
Welche Unterscheidungskriterien gibt die Staatsregierung Gastronomiebetrieben und Kulturschaffenden an die Hand, um rechtssicher entscheiden zu können, ob beim gleichzeitigen Angebot von Kultur, Speisen und Getränken in Biergärten und Wirtshäusern eine künstlerische Darbietung eine Ergänzung zum Verzehr von Speisen und Getränken darstellt (Hintergrundmusik) – also die Vorgaben aus §13 BayIfSMV gelten – oder ob neben dem Verzehr von Speisen und Getränken im Gastronomiebereich die künstlerische Darbietung im Vordergrund steht – also eine Veranstaltung vorliegt, für die die Bestimmungen aus §21 Abs. 2 BayIfSMV maßgeblich ist, wie rechtfertigt die Staatsregierung die Möglichkeit bei dem Laienmusikprogramm rückwirkend Mittel beantragen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies bei den für den professionellen Bereich ausgelegten Förderprogrammen nicht vorgesehen ist, plant die Staatsregierung Hilfen für professionell Kulturschaffende, die ähnlich dem Laienmusikprogramm rückwirkend ab Mitte März gelten?

Hier geht’s zur Antwort:

AzP „Hintergrundmusik vs. Veranstaltung / Laienmusikprogramm“