Das bayerische Spielstättenprogramm ist da – auf die Plätze, fertig, los!
Seit Mitte März tragen wir an die CSU/FW-Regierung unsere Ideen und Forderungen heran. Erst höflich mit Briefen, zuletzt auch mit lautem Protest. Dass dieser wirkt, beweist das Spielstättenprogramm. Etliche unserer Forderungen von fiktivem Unternehmerlohn bis zur Förderfähigkeit von Kosten aus Werk- und Honorarverträgen stecken hier drin. – Unsere einzige Sorge: Wie lange reichen 30 Millionen??
Zugegeben, wir Grüne hätten uns ja gewünscht, dass es erheblich schneller geht. Aber immerhin haben unsere Forderungen zur Rettung kultureller Spielstätten die Ohren des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst mittlerweile offenbar erreicht. Im Spielstättenprogramm, das jetzt endlich lanciert wurde und ab dem 1. Juli greift, wurden viele Grüne Forderungen umgesetzt. Nachdem ich mir bei zahlreichen Gelegenheiten den Mund fusselig argumentiert hatte, freut es mich umso mehr, dass drei Monate nach der Forderung der Landtags-Grünen und vier Monate nach Corona-Krisenbeginn Kultur-Spielstätten endlich, endlich finanzielle Hilfen bekommen können.
Viele Grüne Anliegen umgesetzt
Kommerzielle wie auch nichtkommerzielle Betreiber von kleineren und mittleren Spielstätten sowie Freilichtbühnen, die weder öffentlich getragen sind noch institutionell von öffentlicher Hand gefördert werden und mindestens 24 Veranstaltungen jährlich anbieten, dürfen nun Hilfe beantragen – und können sogar den von uns so dringlich geforderten fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des pfändungsfreien Existenzminimums – also 1.180 EUR im Monat – veranschlagen. Auch Personalkosten, z.B. aus Werk- und Honorarverträgen, sind jetzt förderfähig. Na also.
Wenn’s alle ist, ist’s alle?
Der Bewilligungszeitraum umfasst maximal sechs Monate. Aber wird das Geld reichen? 30 Millionen klingt erst mal nach einer Summe. Aber wenn man bedenkt, dass allein 600 Clubs in Bayern – neben all den privaten Theater-, Musik- und Freilichtbühnen, Kleinkunst oder Kabarett – aus diesem Topf Hilfe erhalten sollen, dann dürfte das veranschlagte Budget schneller aufgebraucht sein als man „hopp“ sagen kann. Sprich: Es gilt schnell zu sein mit dem Antrag!
Das Rätsel der unterschiedlichen Maßstäbe
Abgesehen davon kann ich zumindest nicht nachvollziehen, warum jeder Bereich der Kultur eigene Regeln für Finanzierung erhält. So ist die Förderung von Laienmusikvereinen im Prinzip sicherlich eine gute Sache. Warum hier Krisenhilfe aber sehr wohl rückwirkend ab Mitte März gezahlt wird, Menschen die von Kultur leben müssen, aber erst jetzt Hilfe erhalten, erschließt sich mir auch mit viel gutem Willen nicht.
Laienmusik-Dachverbände in der Partei mit dem C im Namen bestens vernetzt
Ob hier die Vorsitzenden der Laienmusik-Dachverbände eine Rolle gespielt haben? Immerhin sind 5 von 8 Vorsitzenden CSU-Abgeordnete, Ex-Abgeordnete oder gar Ex-Staatssekretär oder Ex-Minister… (Ja, gendern nicht nötig – alle CSUler dort sind: Männer). – Ein Schelm, wer Böses dabei denkt oder sich gar an Amigo- und andere Affären erinnert fühlt…
Schade auch, dass mit der Lösung über die Laienmusik-Dachverbände alle die ausgeschlossen sind, die nicht Mitglied der Dachverbände sind, und wenn sie noch so engagiert und gut Laienmusik machen. Das betrifft z.B. die neue Volksmusik oder viele Kirchenchöre – unfair, wie ich finde.
Kurzum: Etappensieg, aber noch nicht am Ziel…
Übrigens: Alle wichtigen Infos zum Programm und den Online-Antrag findet man auf der Homepage von Bayern Innovativ GmbH.