Kunst Atelierförderung Bayern Sanne Kurz Grüne Fraktion Kulturpolitikpolitik

Atelierförderung – jetzt bewerben!

Nachdem die Bewerberflut letztes Jahr tendenziell ausblieb, geht es jetzt beim Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler in eine neue Runde: Bis zum 31. Juli 2020 kann man sich noch bewerben und mit etwas Glück einen monatlichen Zuschuss von 230 Euro zu den Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten – und das zwei Jahre lang.

Informationen zu den Modalitäten und Bewerbungsbogen findet man hier:

Bewerbungsbogen-2020+2021
Atelier Förderung_Merkblatt_zur Bewerbung_2021+2022
Ansprechpartner-Regierungen_Stand-Nov-2019_pdf

Natürlich ist so ein finanzielles Hilfsangebot wichtig und richtig. Doch es bleibt ein Tropfen auf dem heißen Stein, das einer begrenzten Anzahl an Künstler*innen für einen begrenzten Zeitraum unter die Arme greift. Schließlich können einem gerade im Kunstbereich, wo die finanziellen Polster besonders dünn sind, die exorbitanten Mieten in bayerischen Städten schnell das Rückgrat brechen.

Viel weitreichender und langfristiger wäre daher gedacht, wenn die bayerische Regierung dauerhaft nutzbare Atelierräume in staatlichen Neubauprojekten und ungenutzten staatlichen Liegenschaften erschließen würde. Dementsprechend hat der Antrag unserer Fraktion zur Atelierförderung, den wir im vergangenen November in den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst eingebracht hatten, nichts an Relevanz verloren. Mehr dazu hier.